Unser Fluggebiet ist im Inventar der Trockenwiesen und Weiden (TWW) von nationaler Bedeutung und wurde per 2025 durch den Regierungsrat unter Schutz gestellt (Details siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittlere St. Romay“, Lauwil => GS 2024.063).

 

Davon speziell betroffen ist unser Hauptstartplatz, die Hohwacht. Mittels intensiven Verhandlungen mit den Behörden konnten wir ein Flugverbot umgehen, mussten aber Auflagen zustimmen. Es sind dies: 

  • der Startplatz ist auf eine Fläche von 30 x 50 m (bxl) begrenzt
  • keine Aussenladung in den Wiesen unterhalb vom Startplatz
  • die akustischen Signale vom Vario nicht lauter als nötig
  • Zugang zum Startplatz nur via offizielle Wanderwege (nicht durch die Wiesen laufen)
  • keine Durchführung von Events in den Monaten März bis Juni

 

Wir bitten alle Pilotinnen und Piloten, sich strikte an diese Auflagen zu halten und appellieren an die Eigenverantwortung! Bei Missachtung dieser Auflagen droht ein Flugverbot. Auch bitten wir, allfällige Fehlverhalten von Kolleginnen oder Kollegen sofort anzusprechen.